Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angebote und Verkaufsverträge unterliegen ausschliesslich den nachstehenden Verkaufsbedingungen von BäRe GmbH und können ohne schriftliche Zustimmung von BäRe GmbH nicht verändert werden.

 

1.      Gültigkeit

Das Angebot von BäRe GmbH hat, soweit es nicht vorher zurückgenommen oder etwas anderes vereinbart wurde, eine Gültigkeit von sechzig Tagen, vom Tag der Angebotsabgabe her gerechnet.

 

2.      Annahme

Mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen werden erst nach anschliessender schriftlicher Auftragsbestätigung von BäRe GmbH gültig und bindend. Sofern der Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung eine schriftliche Erklärung abgibt, wird davon ausgegangen, dass er diese Verkaufsbedingungen anerkannt hat. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausgeschlossen. Für die Anerkennung von Zusätzen zu bestehenden Aufträgen ist eine neue Auftragsbestätigung erforderlich.

3.      E-Commerce

BäRe GmbH ist berechtigt, mit dem Käufer auf elektronischem Wege rechtsgültige Vereinbarungen zu schliessen. Die Parteien werden sich über separate Verkaufsbedingungen über diese Vereinbarung einigen.

 

4.      Geltungsbereich des Vertrages 

Das Angebot und /oder die Auftragsbestätigung von BäRe GmbH beziehen sich nur auf die darin angegebenen Waren, Zubehörteile und Arbeiten.

 

5.      Preise und Zahlungen 

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Für Lieferungen an Besteller in der Schweiz gilt: Ware ab unserem Werk (d.h. unser jeweiliger schweizerischer Lagerort) gemäss INCOTERMS 2000.

5.1    Falls sich die Preisbildung zugrunde liegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen/ behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.

5.2    Es gelten die Zahlungsbedingungen auf dem Auftrag. Wurde nichts angegeben so gilt für den Eingang auf dem Konto von BäRe GmbH ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto. Zahlungen sollten ohne Abzüge für Aufrechnung oder Gegenansprüche und bankgebührenfrei auf das von BäRe GmbH bezeichnete Bankkonto geleistet werden.

 5.3    Der Mindestauftragswert beträgt CHF 50 CHF. Alle angebotenen Preise verstehen sich, sofern nicht anderes festgelegt ist, inklusive der örtlichen Mehrwertsteuer oder anderer örtlichen Umsatzsteuern.

 5.4    BäRe GmbH ist berechtigt, dem Kunden Zinse in Höhe von 3% über dem aktuellen LIBRO Zinssatz auf allen vom Käufer zahlenden Summen im Hinblick auf die Waren zu berechnen, die nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, wobei dieses Recht unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel gilt, die BäRe GmbH im Falle der Nichtzahlung zusteht.

 5.5    Falls ein Kredit erforderlich ist, hat der Käufer ausreichende Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, die BäRe GmbH die Festlegung und Einräumung einer Kreditlimite ermöglichen.

 5.6    Als Preise gelten die von BäRe GmbH zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genannten Preise oder die Preise aus der aktuellen Preisliste von BäRe GmbH. 

 5.7    Wenn BäRe GmbH zustimmt, Rechnungen für seine Produkte in einer anderen als der im Angebot genannten Währung auszustellen, so ist hierfür der von BäRe GmbH ermittelte Wechselkurs zugrunde zu legen. BäRe GmbH behält sich jedoch das Recht vor, das Angebot anzupassen oder eine geänderte Rechnung auszustellen, wenn der Kassakurs um mehr als 5% von dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Wechselkurs abweicht.

 

6.      Frist für die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen

6.1    Frist für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ist in der Auftragsbestätigung festzulegen und beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern vor diesem Datum alle Spezifikationen mitgeteilt wurden. Die termingerechte Lieferung ist abhängig vom rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer vorzulegenden Dokumente, von den nötigen Lizenzen und Freigaben, von der rechtzeitigen Klarstellung und Genehmigung von Plänen sowie von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und anderen Verpflichtungen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so verlängert sich die für die Lieferung einzuhaltende Zeitspanne entsprechend. Dies gilt auch für den Fall der nicht rechzeitigen oder ordnungsgemässen Belieferung des Lieferers.

6.2   Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gilt sie als termingerecht erfolgt, wenn innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt wurde, dass die Waren versandbereit sind. Sofern von BäRe GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Gegenteiliges festgelegt ist, werden Fristen für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen rein informativ angegeben. BäRe GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei der Herstellung oder Auslieferung.

6.3  Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Frist für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Fälle von höherer Gewalt überschritten wurde, so z.B. durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare Umstände, ist die Frist angemessen zu verlängern, ohne dass eine der Parteien Schadenersatzansprüche erheben kann. Jede Partei ist allerdings berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als einen Monat andauert.

6.4  Wenn der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen (und gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen von Klausel 5.1 bis 5.3 geänderten) Terminen die physische Lieferung vornimmt, ist BäRe GmbH berechtigt entweder die Waren an den Käufer auszuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder auf Risiko des Käufers eine Lagerung der Waren entweder auf dem Betriebsgelände der BäRe GmbH oder andernorts zu veranlassen und für jeden Kalendermonat oder einen Teil davon eine Lagerungsgebühr in Höhe von zwei Prozent des Warenpreises in Rechnung zu stellen.

6.5  Der Besteller ist berechtigt, bei nachweisbar durch BäRe verschuldete Lieferverspätung eine Verzugsentschädigung von maximal 0.5% höchstens 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung geltend zu machen. Die ersten 14 Tage der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.                                                                                                  

 

7.      Übergang von Nutzen und Gefahr                                                                                    

Sofern in der Auftragsbestätigung von BäRe GmbH nichts anderes vermerkt ist, sind die Waren ab Standort Langenthal gemäss den INCOTERMS 2000 EXW* zu liefern. Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei der Lieferung oder mit Aufstellung und Montage in eigenen Betrieb, oder soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb auf den Besteller über.

Ist der Versand, die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme nicht möglich so geht die Gefahr ab dem vorgesehenen Liefertermin auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

 

8.      Eigentumsvorbehalt                                                                                    

8.1    Ungeachtet des Übergangs des Risikos an den Waren bleiben diese Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von BäRe GmbH.

8.2    Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während des Eigentumsvorbehalts in Stand halten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

8.3    Bis zum Übergang des Eigentumsrechts dürfen die Waren weder verpfändet noch zur Stellung von Sicherheiten verwendet werden.

8.4    BäRe GmbH ist unter Beachtung der Bestimmungen           der örtlichen Gesetze in Fällen der Nichterfüllung von Verpflichtungen eines Zahlungsverzuges oder einer             Zahlungsunfähigkeit vor Übergang eines Eigentumsrechts             auf den Käufer berechtigt, auf dem Betriebsgelände des Käufers alle Waren wieder in Besitz zu nehmen. Dabei ist BäRe GmbH berechtigt, alle Waren auseinander- zunehmen, haftet aber in keiner Weise für Schäden, die dabei verursacht werden; danach endet das Recht des Käufers auf Nutzung oder Veräusserung der Ware.

8.5    BäRe GmbH ist berechtigt die Bezahlung aller Waren einzuklagen auch wenn das Eigentumsrecht nicht auf den Käufer übergegangen ist.

 

9.      Aufstellung und Montage

Für die Aufstellung und die Montagen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen.

9.1    Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen.

  1. Alle Erd-, Bau-, und branchenfremde Nebenarbeiten einschliesslich der benötigten Fachkräfte.
  2. Energie, Druckluft, Absaugung und Wasser einschliesslich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung.
  3. Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände- und Stoffe, wie Hebezeuge, Gerüste, und andere Vorrichtungen.

9.2    Vor Beginn der Aufstellung müssen alle Vorarbeitungen vor dem Beginn des Aufbaus so weit vorgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

9.3    Die Abnahme der Lieferung durch den Käufer muss innerhalb 14 Tagen nach der Fertigstellung der Montage erfolgen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss nach einer vereinbarten Testfase – in Gebrauch genommen wird.

 

10.    Gewährleistung (Garantie), Haftung für versteckte Mängel             

Gemäss den nachstehenden Bestimmungen garantiert BäRe GmbH dem Käufer dass die von BäRe GmbH gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. 

10.1  Sofern nichts anderes vereinbart beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantie) für den Liefergegenstand 12 Monate ab Auslieferung, oder Inbetriebnahme.

10.2  Normale Abnutzung durch Gebrauch der Produkte ist von der Garantie ausgenommen.

10.3  Eine Garantie für nicht von BäRe GmbH hergestellte Produkte übernimmt BÄRE GmbH nur in dem Masse, wie BäRe GmbH die Garantie des Herstellers auf den Käufer übertragen kann. BäRe GmbH wird alle solchen Garantien an den Käufer weitergeben. 

10.4  Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Die Kosten für den Ausbau, Transport und Widereinbau solcher Teile sind vom Besteller zu übernehmen Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erschreckt sich die Garantie nur noch auf die betreffend ersetzten oder reparierten Teile. Ausgewechselte fehlerhafte Teile gehen in unseren Besitz über.

10.5  Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

10.6  Mängelrügen des Käufers haben spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen.

10.7  Der Käufer hat BäRe GmbH in dem Masse Zeit und Gelegenheit zu geben, wie diese für die Behebung von Mängeln zur Erfüllung der vorgenannten Garantie angemessen erscheint. Zur Behebung solcher Mängel hat BäRe GmbH das fehlerhafte Produkt nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen.

 10.8  Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt den Mangel zu beheben.

10.9  Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind, Schäden die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind., z. B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht von uns ausgeführten Arbeiten und anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben

 

11.    Stornierung

Wenn der Käufer aus welchen Gründen, einen Auftrag ganz oder teilweise zurückzieht, hat er eine Stornierungsgebühr gemäss den aktuellen Stornierungsgebühren von BäRe GmbH zu zahlen.

 

12.    Patente

BäRe GmbH garantiert das alle nach den vorliegenden Bedingungen gelieferten Waren frei von jeglichen rechtmässigen Ansprüchen Dritter für die Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder Betriebsgeheimnissen in dem Land sind, in dem sich das Büro des Käufers befindet, an das BäRe GmbH sein Angebot gerichtet hat oder von dem aus der Auftrag des Käufers erteilt wird. Wenn der Käufer BäRe GmbH unverzüglich über den Erhalt eines Anspruchs informiert, dass diese Waren ein solches Patent, Urheberrecht oder Betriebsgeheimnis verletzt, und BäRe GmbH alle nötigen unterstützenden Informationen liefert und die exklusiv Befugnis zur Regulierung und Abwendung eines solchen Anspruchs erteilt ,wird BäRe GmbH auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen diesen Anspruch und alle sich darauf gründenden Klagen oder Verfahren entweder regulieren oder abwenden und alle gegen den Käufer zugesprochenen Schadenersatz und Kostenerstattungsansprüche zahlen. Für den Fall eines Anspruchs der oben beschriebenen Artikel behält sich BäRe GmbH das Recht vor, für den Käufer das Recht auf Weiterbenutzung der Waren zu erwirken oder die Waren so zu modifizieren, dass sich kein Rechte Dritter mehr verletzen, oder die Waren durch solche zu ersetzen, die keine Rechte Dritter verletzen oder die Waren zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Angemessenen Wertminderung zu erstatten.

 

Die obigen Ausführungen bilden die Gesamtheit aller Haftungsverpflichtungen von BäRe GmbH für die Verletzungen von Patenten, Urheberrechten oder Betriebsgeheimnissen im Zusammenhang mit Waren die von BäRe GmbH geliefert werden.

 

13.    Leistungen

Alle im Angebot von BäRe GmbH genannten oder zitierten oder in der von BäRe GmbH veröffentlichten technischen Dokumenten wiedergegebenen Leistungsangaben können nicht die Bedingungen berücksichtigen unter denen der Käufer die von BäRe GmbH bereitgestellten Waren, Zubehörteilen und Arbeiten später nutzen. Daher haben alle Leistungsdaten lediglich informativen Charakter.

 

Wenn BäRe GmbH oder ein Beauftragter von BäRe GmbH dem Käufer Beratung- oder sonstige Unterstützungsleistungen für ein nach den vorliegend Verkaufsbedingungen gelieferten Produkten oder ein System oder eine Anlage in das ein solche Produkt eingebaut werden kann, und das gemäss dem vorliegenden Vertrag nicht benötigt wird, zur Verfügung stellt, haftet BäRe GmbH weder vertraglich noch aufgrund der Garantie noch in Fällen von Delikten ( einschliesslich Fahrlässigkeit ) oder anderweitig.

 

Entsprechend haftet BäRe GmbH auch in keiner Weise gegenüber dem Käufer, wenn Waren, Zubehörteile oder Arbeiten eine oder mehrere der vorgenannten Leistungsdaten nicht erreichen, sofern nicht BäRe GmbH vor der Auslieferung eine spezielle schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen hat, in der diese Leistungsdaten nach Massgabe der in dieser Vereinbarung festgelegten Verkaufsbedingungen garantiert werden.

14.    Software

Jegliche von BäRe GmbH dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellte Software bleibt Eigentum von BÄRE GmbH unbeschadet davon, das der Käufer oder der Endanwender die Software im Betrieb zusammen mit der von BÄRE GmbH gelieferten zugehörigen Hardware benutzen darf. Software darf ohne schriftliche Genehmigung von BäRe GmbH weder kopiert noch übermittelt werden.

 

15.    Ausfuhrbestimmungen

Der Verkauf und die Bereitstellung der von BäRe GmbH gelieferten Waren unterliegen zu jeder Zeit den Ausfuhrkontrollgesetzen und Bestimmungen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie allen an diesen Gesetzen und Bestimmungen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Der Käufer wird über diesen Waren in keinem anderen Land verfügen als dem das er schriftlich als Zielland benannt hat und das in der Rechnung von BäRe GmbH angegeben ist.

 

16.    Haftungsbegrenzung

16.1  BäRe GmbH wird dem Käufer alle direkten Schäden Am Eigentum des Käufers ersetzen die durch grobe Fahrlässigkeit von BäRe GmbH oder von Unterauftragsnehmern oder Beauftragten von BäRe GmbH im Hinblick auf Einzelereignisse oder auf Serien von Ereignissen die eine gemeinsame Ursache haben, auf die Höhe des Preises für das betroffenen von BäRe GmbH hergestellte und verkauft Produkt begrenzt ist.

16.2  Unbeschadet der vorgenannten Paragraphen 16.1 ist die Haftung von BäRe GmbH gegenüber dem Käufer, die aus einem Verstoss gegen einen Vertrag über die Lieferung von Waren durch BäRe GmbH resultiert, oder hiermit in Zusammenhang steht, auf eine Summe begrenzt die gleich dem Preis dieser Waren ist.                                                                                               

16.3  Wenn Waren die von BäRe GmbH an den Käufer geliefert wurden an einen Dritten verkauft werden oder in dessen Besitz zur Verfügungsgewalt übergeben, hat der Käufer BäRe GmbH von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von diesem Dritten in Verbindung oder im Zusammenhang mit diesen Waren erhoben werden.

16.4  Ausser für den Fall von grober Fahrlässigkeit haftet BäRe GmbH gegenüber dem Käufer weder für entgangene Verträge oder Gewinne noch für Indirekte, Sonder- oder Folgeschäden noch- soweit diese nicht Ausdrücklich in diesen Verkaufsbedingungen festgelegt ist für Verlustschäden jedweder Art, die der Käufer erleidet und durch einen Verstoss von BäRe GmbH gegen einen Vertrag über die Lieferung von Waren verursacht werden oder daraus resultieren.  

16.5  Die Bestimmungen dieser Paragraphen 16 bleiben über jede Aufhebung eines Vertrages über Lieferung von Waren hinaus gültig.

 

17.    Allgemeines

17.1  Die vorliegenden Verkaufsbedingungen bilden in Verbindung mit einem Auftrag und dessen Annahme die Gesamtheit aller Vereinbarungen und Übereinkünften zwischen BäRe GmbH und dem Käufer in Hinblick auf jeden Vertrag über die Lieferung von Waren und ersetzt alle hierzu gemachten früheren Vereinbarungen oder Absprachen.

17.2  Eine Ausserkraftsetzung oder Modifikation irgendeines Vertrages über die Lieferung von Waren wird nur wirksam, wenn sie schriftlich vorgenommen und von hierzu befugten Vertretern beider Parteien unterzeichnet        wurde. Die Bestimmungen irgendeines Vertrages über die Lieferung von Waren werden weder durch die üblichen Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Parteien noch durch Handelsbrauch modifiziert. Wenn der Käufer im Zusammenhang mit irgendeinem Vertrag über die Lieferung von Waren einen Auftrag erteilt oder sonstige Dokumente übermittelt, haben die darin enthaltenen Standart- oder allgemeinen Verkaufsbedingungen keine Gültigkeit.

17.3  Die Rechte und Pflichten des Käufers gemäss einem Vertrag über die Lieferung von Waren dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch BäRe GmbH keinem Dritten übertragen werden. 

17.4  Wenn der Käufer mit seinen Gläubigern Vergleich schliesst oder Vereinbarungen trifft, oder wenn ein Juristisches Verfahren in Gang gesetzt wird oder wenn eine oder mehrere Personen zur Führung der Geschäfte des Käufers eingesetzt werden, weil dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist BäRe GmbH anschliessen jederzeit berechtigt, von allen Verträgen über die Lieferung von Waren unverzüglich zurückzutreten.

17.5  Weder der Käufer noch BäRe GmbH haftet nicht, für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Lieferung von Waren und ist gegenüber der anderen Partei im Hinblick Darauf nicht haftbar, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wozu unter anderem jegliche Arbeitskampfmassnahmen sowie alle Ursachen zählen, die Sich der Einflussnahme durch den Käufer oder BäRe GmbH entziehen. 

17.6  Alle Verträge über die Lieferung von Waren gelten als Übereinstimmung mit schweizerischem Recht geschlossen und werden nach diesem Recht wirksam. Die ausschliessliche Zuständigkeit für die Klärung aller Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden       Verkaufsbedingung ergeben, liegt in Lenzburg AG                       

17.7  Der Käufer ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Entsorgung aller Materialien, die für die Verpackung, Sicherung, und Beförderung aller von BäRe GmbH gelieferten Produkten verwendet werden.

  1. 18.    Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen Unwirksam sein, wird die Gültigkeit ihrer restlichen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.